Taufe
Sie möchten Ihr Kind oder sich taufen lassen? Darüber freuen wir uns sehr!
Mit der Taufe nehmen wir einen Menschen in die christliche Gemeinschaft auf. Die Taufe ist einmalig und unwiderruflich. Und mit der Taufe feiern wir, dass wir von Gott geliebt und angenommen sind!
Auf dieser Seite geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Taufe. Wenn dennoch Fragen offen sind, wenden Sie sich gerne an das Kirchenbüro.
Wann ist eine Taufe möglich?
Wir feiern Taufen in der Regel in unseren Familiengottesdiensten oder in einem extra Taufgottesdienst. Den Termin verabreden wir individuell.
Folgende Gottesdienst-Termine mit Taufen für 2024 stehen bereits fest:
21. Januar 2024, 10 Uhr, Jevenstedt
17. März 2024, 13 Uhr, Jevenstedt
01. April 2024, 10 Uhr, Schülp - Ostermontag
21. April 2024, 12 Uhr, Jevenstedt
07. Juli 2024 , 14 Uhr - Tauf-Fest der Kanalregion, Open-Air, Westerrönfeld
18. August 2024, 11 Uhr, Jevenstedt
15. September 2024, 10 Uhr, Jevenstedt
20. Oktober 2024, 10 Uhr, Jevenstedt
Sa, 16. November 2024, 11 Uhr, Jevenstedt
15. Dezember 2024, 10 Uhr, Jevenstedt
Sollten Sie einen anderen Termin wünschen, wenden Sie sich bitte an das Kirchenbüro.
Wie kann ich eine Taufe anmelden?
1. Über das Online-Formular
Dort können Sie einen Wunsch-Termin angeben und wir bemühen uns, diesen zu realisieren. Die Terminfestlegung ist jedoch erst nach Absprache mit der Pastorin möglich. Daher warten Sie bitte auf eine Rückmeldung, ob Ihrem Wunschtermin entsprochen werden kann.
2. Durch einen Anruf im Kirchenbüro
Die Mitarbeitenden im Büro (Tel. 04337 - 513) nehmen Ihre Taufanfrage auf und informieren die Pastorin. Diese wird sich baldmöglichst mit Ihnen in Verbindung setzen.
Was brauche ich für die Taufanmeldung/die Taufe?
Alle Mitglieder der evangelischen Kirche, die getauft und mindestens 14 Jahre alt sind, können Pate bzw. Patin werden. Auch Mitglieder anderer christlicher Kirchen, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland sind, können Pate bzw. Patin werden.
Jeder Täufling braucht mindestens eine/n einer christlichen Glaubensgemeinschaft/Kirche angehörenden Pat/in.
Diese beantragen dann in ihrer Kirchengemeinde am Wohnort eine sogenannte Patenbescheinigung, die an unser Kirchenbüro geschickt wird. Sollten Sie keine/n Pat/in finden, sprechen Sie uns an.
Der Taufspruch soll den Täufling auf seinem Lebensweg begleiten. Es ist immer ein Vers aus der Bibel.
Diese Seite hilft Ihnen beim Finden eines Taufspruches: https://www.taufspruch.de/step1.php
Wenn Sie weitere Hilfe beim Aussuchen eines Taufspruches benötigen, sprechen Sie uns gerne an.
Häufig gestellte Fragen zur Taufe
Häufig sind ein oder beide Elternteile Mitglieder der Evangelischen Kirche.
Wenn Eltern, die einen anderen Glauben haben oder ohne religiöse Orientierung leben, die Taufe in einer evangelischen Kirche für ihr Kind wünschen, freuen wir uns.
In diesem Fall halten Sie bitte vorher Rücksprache mit der Pastorin.
Wer nicht Mitglied der Evangelischen Kirche ist, kann auch nicht Pate werden.
Allerdings haben die Eltern oft den Wunsch, dass auch dieser Mensch eine besondere Beziehung zum Täufling haben soll.
Wer nicht Mitglied der Evangelischen Kirche ist, kann in dem Fall Taufbegleiter werden. Taufbegleiter/innen werden nicht in die Kirchenbücher eingetragen, aber sie können natürlich unabhängig davon eine besondere Rolle im Leben des Täuflings einnehmen.
Ein Patenschein ist die Bescheinigung darüber, dass Sie Mitglied der evangelischen Kirche und damit zur Übernahme des Patenamtes berechtigt sind. Sie brauchen einen Patenschein, wenn Sie Pat/in werden möchten.
„Ihr“ Kirchenbüro hilft Ihnen weiter. In der Regel sind Sie Mitglied der Kirchengemeinde des Ortes, in dem Sie wohnen. Ein Anruf beim Kirchenbüro vor Ort genügt.
Als Mitglied unserer Kirchengemeinde können Sie einen Patenschein online beantragen. Wir senden Ihnen diesen dann zu.